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Der Heilpraktiker/die Heilpraktikerin erkennt und behandelt Krankheiten in eigener Verantwortung. In der Regel sehen Heilpraktiker den Menschen als Einheit von Körper und Seele und betrachten die Krankheit als Störung dieses Gesamtsystems. Sie aktivieren zur Heilung die Selbstheilungskräfte des Patienten, wobei sie Verfahren aus der Naturheilkunde, der Volksheilkunde oder alternativen Medizin wie beispielsweise die Iris-Diagnose, Akupunktur, Chiropraktik und Homöopathie anwenden.
Heilpraktiker behandeln üblicherweise in einer eigenen Praxis, machen aber bei Bedarf Hausbesuche. Die heilpraktischen Leistungen werden nicht von den Krankenkassen übernommen, zudem dürfen Heilpraktiker bei meldepflichtigen Krankheiten nicht behandeln.
Bei der Prüfung vor dem Gesundheitsamt, die nach dem Heilpraktikergesetz erforderlich ist, ist medizinisches Grundwissen nötig. Obwohl keine formale Ausbildung vorgeschrieben ist, bieten viele Privatschulen eine zweijährige Ausbildung ab, in der das Wissen für diese Prüfung und weitere, zur Ausübung des Berufs nötige Kenntnisse vermittelt werden.
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