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Für viele Rechtsgeschäfte – wie etwa beim Immobilienkauf – ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Durch diese besondere Formvorschrift soll der Bürger vor (negativen) Folgen übereilten Handelns geschützt werden.
Ein Notar ist in der so genannten vorsorgenden Rechtspflege tätig wenn es um Angelegenheiten geht wie
Notare arbeiten in Notariaten oder Anwaltskanzleien.
Notar kann nur werden, wer die die Befähigung zum Richteramt nach dem deutschen Richtergesetz erlangt hat. Voraussetzung hierfür ist ein Jura-Studium mit erfolgreich abgeschlossener erster und zweiter juristischer Staatsprüfung. Im Anschluss hieran muss ein dreijähriger Anwärterdienst als Notarassessor im jeweiligen Bundesland geleistet werden.
Verwandte Berufe: Richter, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Jurist