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Der Jurist/die Juristin beschäftigt sich allgemein mit Gesetzen und rechtlichen Normen, die das nationale und internationale Zusammenleben regeln und sorgt dafür, dass dieses reibungslos abläuft und Konflikte verhindert, bzw. gelöst werden können. Juristen kennen sich mit Rechtsnormen, deren Interpretation sowie der aktuellen Rechtsprechung aus, entwerfen Gesetzestexte und juristische Schriftstücke, beurteilen die Rechtmäßigkeit von Handlungen und unterstützen dabei, diese juristisch korrekt durchzuführen oder gleichen bei unterschiedlichen Interessen aus.
Als Jurist bzw. Volljurist hat man in der Regel ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität abgeschlossen. Der Studiengang "Wirtschaftsjurist" wird auch an einigen Fachhochschulen angeboten. Nach dem Studium folgt ein ein zweijähriges Referendariat und das zweite juristische Staatsexamen.
Das genaue Berufsbild hängt von der gewählten Spezialisierung und Tätigkeit ab. Juristen arbeiten in Behörden, Rechtsabteilungen von Unternehmen, bei Unternehmensberatungen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, z.B. als Wirtschaftsjurist oder Syndikus-Anwalt. Sie vertreten ihre Mandanten als Notar, Rechtsanwalt oder Fachanwalt, beurteilen als Richter Sachverhalte, arbeiten in Anwaltskanzleien und Wirtschaftsverbänden oder lehren an Hochschulen.
Verwandte Berufe: Rechtsanwalt, Wirtschaftsanwalt, Staatsanwalt, Richter, Notar, Rechtspfleger