Startseite | Links | Kontakt |
Rechtsanwalt ist die Berufsbezeichnung für Volljuristen, die Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten beraten und vertreten. Vor Gericht vertritt der Rechtsanwalt die Interessen seines Mandanten und unterstützt in seiner Funktion als Organ der Rechtspflege den Richter bei der Rechtsfindung.
Beschäftigt sind Rechtsanwälte in Kanzleien, im Staatsdienst, in Unternehmen, Verbänden und Hochschulen. Auch der Weg in die Selbstständigkeit steht dem Rechtsanwalt frei. Allerdings ist hier aufgrund der hohen Zahl eigenständiger Rechtsberater die Konkurrenz groß.
Ein rechtswissenschaftliches Universitätsstudium bildet die Voraussetzung um als Rechtsanwalt tätig zu werden. Das Studium schließt ab mit der ersten juristischen Staatsprüfung. Nach zweijährigem Referendariat folgt die zweite Staatsprüfung und die Zulassung zum Rechtsanwalt
Verwandte Berufe: Richter, Notar, Patentanwalt, Jurist, Rechtanwaltsgehilfe/Rechtsanwaltsgehilfin