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Berufsbild Staatsanwalt/Staatsanwältin

Der Staatsanwalt/die Staatsanwältin ist für die Verfolgung von Straftaten zuständig. Staatsanwälte leiten Ermittlungsverfahren und erheben Anklage vor Gericht, wo sie auch als Vertreter der Anklage fungieren.

Der Staatsanwalt überprüft die polizeilichen Untersuchungsergebnisse, begutachtet notfalls Tatorte, analysiert Akten und vorgetragene Fakten, stellt nötige Durchsuchungsbefehle aus und wägt Argumente, die für als auch gegen den möglichen Täter sprechen, gegeneinander ab. Sofern die Sachlage stichhaltig für eine Straftat sprechen, erhebt er Anklage vor Gericht. Falls es zu einer Verurteilung kommt, leitet er die Vollstreckung des Urteils ein.

Als Staatsanwalt kann arbeiten, wer die Befähigung zum Richteramt besitzt, d.h. deutscher Staatsangehöriger ist und ein Jura-Studium mit anschließendem 2-jährigen Referendariat und 2. Staatsexamen überdurchschnittlich gut abgeschlossen hat. Um als Staatsanwalt auf Lebenszeit ernannt zu werden muss weiterhin ein dreijähriger Probedienst absolviert werden. Im Gegensatz zum Richter sind Staatsanwälte an die dienstlichen Weisungen ihres Vorgesetzten (z.B. Oberstaatsanwalt) gebunden.

Verwandte Berufe: Rechtsanwalt, Richter, Notar, Jurist, Wirtschaftsanwalt, Rechtspfleger, Patentanwalt


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